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Gerüst:

  • Standgerüste, Fahrgerüste unterliegen der Allgemeinen Zulassung durch die Bauaufsicht. An ein Fahrgerüst werden folgende konstruktive Anforderrungen gestellt.
  • Standsicherheit (Sicherheit gegen Kippen) durch ausreichendes Verhältnis der Schmalseite zur Höhe, für Innenräume gilt das Verhältnis 1:4, welche sich aus b div. h (Breite geteilt durch Standhöhe) ergibt.

Fahrgerüst:

Bild: Klapp-Gerüst

Bestanteile eines Gerüst:

1. Lenkrollen (Feststellbar)
2. Gerüstleiter
3. Diagonalen Kreuzstangen
4. Belag- Stehbrücke
5. Doppelgeländer

Die Gerüste sind nach Montageangaben des
Herstellers aufzustellen, Diese müssen
gekennzeichnet sein und eine Benützung und
Aufbauanleitung vom Hersteller (Lieferanten)
haben und müssen am Verwendungsort aufliegen.

Hubarbeitsbünen:

Hubarbeitsbühne oder Steiger sind Arbeitsbühnen mit verstellbarer Arbeitsfläche und haben einen elektronischer oder einen hydraulischen Antrieb. Arbeitsbühnen dienen dem Personal zur Wartung, Reinigung oder Reparaturarbeiten. Da die Standfläche als Lagerplatz für Werkzeug und Material dienen. Arbeitsbühnen sind eine Alternative zum konventionellen Gerüst und ermöglichen eine hohe Arbeitsmöglichkeit.

Bild: Div. Hebebünen

Scherenbühne
Stempelbühne
Teleskopbühne
Gelenkbühne

Hebebühnen Teile Bezeichnung:

  1. Arbeitsbühne/Arbeitskorb/Plattform
  2. Hubeinrichtung/Ausleger/Teleskop
  3. Untergestell (Fahrgestell/Unterwagen/Chassis)
  4. Abstützeinrichtung

Für Hochgelegene Arbeitsplätze, ist der Einsatz von Hubarbeitsbühnen (Steiger) unumgänglich. Sie bieten den Vorteil, nicht wie ein Gerüst an eine Stelle gebunden zu sein. Es gibt verschiedene Arten von Hubsteigern. Am gebräuchlichsten sind Teleskopmast-, Gelenkmast- sowie Scherensteiger. Die Arbeitsbühnen einen geschlossenen Arbeitskorb mit einer rutschfesten Oberfläche, um die Standfestigkeit des Personals zu gewährleisten. Vorhandene Öffnungen sind nicht größer als 15 mm. Die Größe der begehbaren Fläche meisten so groß wie eine Flachpalette.