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Risiko- und Sicherheitssätze - H:

Die erste Ziffer der dreistelligen Nummer (z.B. H 200) bezieht sich auf die Gefahrengruppe:

2.) Physikalisch-chemische Gefahren - 3.) Gesundheitsgefahren, - 4.) Umweltgefahren.

2. Physikalisch-chemische Gefahren

  1. H200 Instabil, explosiv.
  2. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.
  3. H203 Explosiv, Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
  4. H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
  5. H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.
  6. H220 Extrem entzündbares Gas.
  7. H221 Entzündbares Gas.
  8. H222 Extrem entzündbares Aerosol.
  9. H223 Entzündbares Aerosol.
  10. H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
  11. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
  12. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
  13. H228 Entzündbarer Feststoff.
  14. H240 Erwärmung kann Explosion verursachen.
  15. H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.
  16. H242 Erwärmung kann Brand verursachen.
  17. H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst.
  18. H251 Kann sich selbst erhitzen; kann in Brand geraten.
  19. H252 Kann sich in großen Mengen selbst erhitzen; kann in Brand geraten.
  20. H260 Berührung mit Wasser entstehen selbstentzündbare Gase.
  21. H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.
  22. H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.
  23. H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.
  24. H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
  25. H280 Entdält Gas unter Druck; kann bei Erhitzen explodieren.
  26. H281 Entdält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -verletzungen verursachen.
  27. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

3. Gesundheitsgefahren

  1. H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.
  2. H301 Giftig bei Verschlucken.
  3. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  4. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  5. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
  6. H311 Giftig bei Hautkontakt.
  7. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
  8. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
  9. H315 Verursacht Hautreizungen.
  10. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  11. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  12. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  13. H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
  14. H331 Giftig bei Einatmen.
  15. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  16. H334 Kann bei Einatmen Allergie, astdmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
  17. H335 Kann Atemwege reizen.
  18. H336 Kann Schläfrigkeit oder Benommenheit verursachen.
  19. H340 Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  20. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  21. H350 Kann Krebs verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
    • o oral (Einnehmen)
    • d dermal (Hautkontakt)
    • i Inhalation (Einatmen)
  22. H351 Kann vermutlich Krebs verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  23. H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen (F) oder das Kind im Mutterleib schädigen (D) (sofern bekannt, konkrete Wirkung angeben) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  24. H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen (F) oder das Kind im Mutterleib schädigen (D) (sofern bekannt, konkrete Wirkung angeben) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  25. H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
  26. H370 Schädigt die Organe (oder die betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  27. H371 Kann die Organe (oder die betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  28. H372 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssigbelegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  29. H373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssigbelegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

4. Umweltgefahren

  1. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  2. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung.
  3. H411 Giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung.
  4. H412 Schädlich für Wasserorganismen, Langzeitwirkung.
  5. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, Langzeitwirkung.
  6. H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre.

Die EU verwendet zusätzlich folgende weitere H-Sätze. Es handelt sich dabei zum großen Teil um sogenannte "Leftovers". Das sind Kennzeichnungen, die im ehemaligen EU-Kennzeichnungssystem als R-Sätze definiert wurden und die aber bei den Verhandlungen zum GHS keine Berücksichtigung fanden. Die EU sichert so ihre vor der Einführung des GHS bestehenden Standards. Alle Leftovers erhalten die Kennung "EUxxx", wobei die Nummer der ehemaligen R-Satznummer entspricht. "EUH059" ist also zum Beispiel der ehemalige R-Satz 59.

  1. EUH001 In trockenem Zustand explosiv.
  2. EUH006 Mit und ohne Luft explosionsfähig.
  3. EUH014 Reagiert heftig mit Wasser.
  4. EUH018 Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf /Luft-Gemische bilden.
  5. EUH019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
  6. EUH044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.
  7. EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
  8. EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
  9. EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
  10. (EUH059 Die Ozonschicht schädigend. Satz wurde ersetzt durch den nachträglich hinzugefügten H420 - mit Verordnung (EU) Nr. 286/2011 (2.ATP der CLP Verordnung), Anhang I, Abschnitt 5.)
  11. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
  12. EUH070 Giftig bei Berührung mit den Augen.
  13. EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
  14. EUH201 Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten.
  15. EUH201A Achtung! Enthält Blei.
  16. EUH202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  17. EUH203 Enthält Chrom(VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  18. EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  19. EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  20. EUH206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.
  21. EUH207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten.
  22. EUH208 Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  23. EUH209 Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden.
  24. EUH209A Kann bei Verwendung entzündbar werden.
  25. EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
  26. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.