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P-Sätze – Precautionary Statements

mit Hinweisen zur Sicherheit:

1.)  Allgemeine Hinweise - 2.)  Vorbeugung - 3.)  Gegenmaßnahmen - 4.)  Umweltgefahr 

1. Allgemeine Hinweise

  1. P101  Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett ereitdalten.  
  2. P102  Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  3. P103  Vor Gerauch Etikett lesen.

2. Vorbeugung

  1. P201 Vor Gerauch esondere Anweisungen einholen.
  2. P202 Vor Gerauch sämtliche Sicherheitsratschläge lesen und verstehen.
  3. P210 Von Hitze, Funken, offenen Flammen, heißen Oerflächen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. (geändert)
  4. P211 Nicht in offene Flamme oder andere Zünquelle sprühen.
  5. P220 Von Kleidung/.../rennaren Materialien fernhalten/entfernt aufewahren. (Die vom Gesetzgeer offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrringer zu ergänzen)
  6. P221 Vermischung mit rennaren Stoffen/... unter allen Umständen vermeiden. (Die vom Gesetzgeer offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrringer zu ergänzen)
  7. P222 Berührung mit Luft vermeiden.
  8. P223 Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. (geändert)
  9. P230 Feucht halten mit ... (Die vom Gesetzgeer offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrringer zu ergänzen)
  10. P231 Unter inertem Gas handhaen. handhaben und aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
  11. P232 Vor Feuchtigkeit schützen.
  12. P233 Behälter dicht verschlossen halten.
  13. P234 Nur im Originalehälter aufewahren.
  14. P235 Kühl halten.
  15. P240 Behälter und zu Befüllende Anlage erden.
  16. P241 Explosionsgeschützte elektrische Anlagen/Lüftungsanlagen/eleuchtungsanlagen/... verwenden. (Die vom Gesetzgeer offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrringer zu ergänzen)
  17. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
  18. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
  19. P244 Druckminderventile frei von Fett und Öl halten.
  20. P250 Nicht schleifen/stoßen/.../reien. (Die vom Gesetzgeer offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrringer zu ergänzen)
  21. P251 Nicht durchstechen oder verrennen, auch nicht nach der Verwendung. (geändert)
  22. P260 Stau/ Rauch/ Gas/ Neel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen.
  23. P261 Einatmen von Stau/ Rauch/ Gas/ Neel/ Dampf/ Aerosol vermeiden. (geändert)
  24. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
  25. P263 erührung während der Schwangerschaft/der Stillzeit vermeiden.
  26. P264 Nach Gerauch ... gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeer offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrringer zu ergänzen)
    • 1. Hände
    • 2. Gesicht
  27. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen.
  28. P271 Nur im Freien oder in gut elüfteten Räumen verwenden.
  29. P272 Kontaminierte Areitskleidung soll am Areitsplatz verleien.
  30. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (-falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht.)
  31. P280 (Diese Maßnahmen erfolgen in diesem Werk individuell nach den GU's für Schulen)
    • 1. Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
    • 2. Geschlossener Laorkittel tragen.
    • 3. Augenschutz tragen. + je nach Gefahr auch Gesichtsschutz in Erwägung ziehen.
    • 4. Gesichtsschutz tragen.
    • 5. Stauschutzmaske tragen.
    • 6. Atemschutz tragen.
    • 7. In Azug/Kapelle areiten.
  32. P281 Vorgeschrieene persönliche Schutzausrüstung verwenden. (aufgehoen)
  33. P282 Schutzhandschuhe/Gesichtsschild/Augenschutz mit Kälteisolierung tragen.
  34. P283 Feuereständige/flammeständige/feuerhemmende/flammhemmende Kleidung tragen.
  35. P284 Atemschutz tragen. (Ausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeen.)
  36. P231 + P232 Unter inertem Gas handhaen. Vor Feuchtigkeit schützen.
  37. P235 + P410 Kühl halten. Vor Sonnenestrahlung schützen.

3. Gegenmaßnahmen

  1. P301  BEI VERSCHLUCKEN:
  2. P302  BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: 
  3. P303  BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):
  4. P304  BEI EINATMEN:
  5. P305  BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: 
  6. P306  BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG:
  7. P307  Bei Exposition: (aufgehoben)
  8. P308  Bei Exposition oder falls betroffen: (geändert)
  9. P309  Bei Exposition oder Unwohlsein: (aufgehoben)
  10. P310  Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt, oder ... anrufen. (geändert)
  11. P311  GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt oder ... anrufen. (geändert)
  12. P312  Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt, oder ... anrufen. (geändert)
  13. P313  Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  14. P314  Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
  15. P315  Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  16. P320  Gezielte Behandlung dringend erforderlich (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
  17. P321  Gezielte Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
  18. P322  Gezielte Maßnahmen (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett) (Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung). (aufgehoben)
  19. P330  Mund ausspülen.
  20. P331  KEIN Erbrechen herbeiführen.
  21. P332  Bei Hautreizung: 
  22. P334  In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen.
  23. P335  Lose Partikel von der Haut abbürsten.
  24. P336  Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
  25. P337  Bei anhaltender Augenreizung:
  26. P338  Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. 
  27. P340  Die betroffene Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. (geändert)
  28. P341  Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet. (aufgehoben)
  29. P342  Bei Symptomen der Atemwege:
  30. P350  Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. (aufgehoben)
  31. P351  Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
  32. P352  Mit viel Wasser / ... waschen. (geändert)
  33. P353  Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
  34. P360  Vor Ablegen der Kleidung kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen
  35. P361  Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
  36. P362  Kontaminierte Kleidung ausziehen. (geändert)
  37. P363  Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
  38. P364  Und vor erneutem Tragen waschen. (neu)
  39. P370  Bei Brand: 
  40. P371  Bei Großbrand und großen Mengen:
  41. P372  Explosionsgefahr bei Brand.
  42. P373  KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe erreicht.
  43. P374  Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.
  44. P375  Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen
  45. P376  Undichtigkeit beseitigen, falls gefahrlos möglich.
  46. P377  Brand bei Gasleckage: Nicht löschen, bis Leckage gefahrlos gestoppt werden kann.
  47. P378  ...zum Löschen verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
  48. P380  Umgebung räumen.
  49. P381  Alle Zündquellen entfernen, falls gefahrlos möglich.
  50. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. 
  51. P391  Verschüttete Mengen aufnehmen. 
  52. P301 + P310  BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt oder ... anrufen. (geändert)
  53. P301 + P312  BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt oder ... anrufen. (geändert)
  54. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.  
  55. P302 + P334  BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen.
  56. P302 + P350  BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. (aufgehoben)
  57. P302 + P352  BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser / … waschen. (geändert)
  58. P302 + P335 + P334 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen (oder nassen Verband anlegen).
  59. P303 + P361 + P353  BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen
  60. P304 + P340  BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. (geändert)
  61. P304 + P341  BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet. (aufgehoben)
  62. P305 + P351 + P338  BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
  63. P306 + P360  BEI BERÜHRUNG MIT DER KLEIDUNG: Vor Ablegen der Kleidung kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser waschen.
  64. P307 + P311  Bei Exposition: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (aufgehoben, ersetzt durch P308+311)
  65. P308 + P311  Bei Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt oder … anrufen.
  66. P308 + P313  Bei Exposition oder Verdacht: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  67. P309 + P310  Bei Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  68. P309 + P311  Bei Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (aufgehoben)
  69. P332 + P313  Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
  70. P333 + P313  Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
  71. P335 + P334  Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen.
  72. P336 + P315  Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen(ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  73. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
  74. P342 + P311  Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM Arzt oder … anrufen. (geändert) 
  75. P361 + P364  Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. (neu)
  76. P362 + P364  Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. (neu)
  77. P370 + P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, falls gefahrlos möglich.
  78. P370 + P378  Bei Brand: ... zum Löschen verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)(Die nachfolgenden Maßnahmen erfolgen in diesem Werk individuell nach den GBU's für Schulen)
    • 1. Trockensand
    • 2. Trockenlöschpulver
    • 3. Löschdecke
    • 4. alkoholbeständigen Schaum
    P370 + P380  Bei Brand: Umgebung räumen.  
  79. P370 + P380 + P375  Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
  80. P370+P372+P380+P373 Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. (neu)
  81. P370+P380+P375+[P378] Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen verwenden.] (neu)
  82. P371 + P380 + P375  Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen ExplosionsgefahrBrand aus der Entfernung bekämpfen.

4. Umweltgefahren

  1. P401  ... aufbewahren. (... gemäß lokalen/ regionalen/ nationalen/ internationalen Vorschriften anzugeben.)
  2. P402  An einem trockenen Ort aufbewahren.
  3. P403  An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
  4. P404  In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.  
  5. P405  Unter Verschluss aufbewahren.  
  6. P406  In korrosionsfestem/... Behälter mit korrosionsfester Auskleidung aufbewahren.(...Andere verträgliche Materialien von Hersteller/Lieferant anzugeben.)
  7. P407  Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen.
  8. P410  Vor Sonnenbestrahlung schützen. 
  9. P411  Bei Temperaturen nicht über ...°C/...°F aufbewahren. (Temperatur von Hersteller/Lieferant anzugeben.)
  10. P412  Nicht Temperaturen über 50 °C/ 122 °F aussetzen. 
  11. P413  Schüttgut in Mengen von mehr als ... kg/...lbs bei Temperaturen nicht über ...°C/...°F aufbewahren. (... Menge und Temperatur von Hersteller/Lieferant anzugeben.)
  12. P420  Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. 
  13. P422  Inhalt in/unter ... aufbewahren. (Geeignete Flüssigkeit oder geeignetes inertes Gas von  Hersteller/Lieferant anzugeben.) 
  14. P402 + P404  An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
  15. P403 + P233  An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. (-falls  Produkt flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann).
  16. P403 + P235  An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
  17. P410 + P403  Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. 
  18. P410 + P412  Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/ 122 °F aussetzen
  19. P411 + P235  Bei Temperaturen nicht über ...°C/...°F aufbewahren. Kühl halten. (Temperatur von Hersteller/Lieferant anzugeben.)
  20.