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Anforderung an das Personal:

Für ein Objekt benötigt man eine Reinigungskraft die für die Tätigkeit die sie machen soll auch das gewisse Wissen Mitbringt.

  • Wie wird ein Büro oder Verwaltungsgebäude gereinigt
  • Oder ein Lebensmittelbetrieb oder –Produktionsbetrieb
  • Gesundheitseinrichtungen (Spital, Pflegeheime, Arztpraxen).
  • Industrieobjekte

Etc.

Bei der Wahl der Mitarbeiter ist zu berücksichtigen:

  • Qualifikation
  • Sprachkenntnisse
  • Mit Führerschein
  • Gesundheit (Gebrechen)
  • Leumund
  • Erscheinungsbild
  • Verständnis für die Arbeit (Hygienebereich)
  • Ausbildung

Etc.

Was ist zu berücksichtigen:

  • In Objekten wo Büros zu Reinigen sind ist es ganz wichtig ein Leumundszeugnis und gute Sprachkenntnisse vorzuweisen.
  • In Lebensmittelproduktionsstätten kommt noch hinzu dass man ein Gesundheitszeugnis vorweist, ein gutes Hygieneverständnis und -Mobilität/Flexibilität für einen Schichtbetrieb mitbringt.
  • Ein einwandfreier Im Gesundheitszustand ist für die Reinigung von Gesundheitseinrichtungen vorzuweisen, Bsp. Impfungen. …
  • Hygieneverständnis Bereitschaft Wochenenddienste zu verrichten. Die Sprachkenntnisse sind zu Hinterfragen da der/die Mittarbeiter mit Patienten/Personal sowie Besucher in Kontakt kommen kann.
  • Für Produktionsbetriebe oder Industrieobjekten wird eine gute Körperliche Verfassung und Mobilität erwartet, weil in diesen Betrieben auch nachts gearbeitet werden muss, Mobilität deshalb weil diese Betriebe auch außerhalb der Stadtcentren liegen.
  • Für einen Objektleiter- Vorarbeiter ist es zwingend notwendig diese Bedarfsmeldung an die Personalstelle zu melden sodass er für den Arbeitseinsatz das richtige Personal bei einen Vorstellungsgespräch ermittelt wird.

Mitarbeiter Unterweisen

  • Nachdem sich das Personalbüro entschieden hat wer diese Arbeiten übernähmen wird, sollte der Mitarbeiter/inn eine Unterweisung erhalten.
Diese könnten sein:
  • Diese könnten sein: Verhalten am Arbeitsplatz
  • Das Eigentum der Firme zu Schützen und zu Pflegen
  • Das gleich gilt auch mit dem Umgang von Eigentum des Auftraggebers
  • Vorschriften zu Beachten
  • Notfallpläne im Objekt zu Beachten (Fluchtpläne, Sammelstellen im Notfall)