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Wie setzt sich der Preis für Winterdienste zusammen!
- Personalaufwand,
- Planungsaufwand,
- Maschinenaufwand.
- Treibstoff,
- Versicherungen,
- Werkstattkosten
- Ersatzteams
- Kontrolle
- ect.
Was braucht es:
- Maschinen: für Streumittel, Treibstoff, Personalaufwand, Ersatzteile, Werkstattkosten, etc.
- Maschinenantei durch: Leasing, Kauf, Kurzparkzonengebühren, Garagenkosten
- Für Personenaufwand: Mobiltelefohn, Kontrollorlogistik, Planungsaufwand , ect.
- Sonstiges aber sehr wichtig: Ersatzfahre, Wetterdienst,
Auf was sollte man Achten:
- Maschinel oder Händisch,
- Wie groß ist die Fläche (desto grösser, günstiger)
- Dichte der Aufträge (In der Straße od. Ort)
- Was für Streumittel darf man verwenden (Preis)
- Bodenbeschaffenheit
- Ausgemessene Fläche mit dem m² Salz multiplizieren,
- Lage der Liegenschaft (wie Frequentiert, Innenstadt, Randlage, etc.),
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen):
- Vertragsgegenstand: (Betriebsobjekt, Wohnhausanlage, etc.)
- Leistungsverpflichtung: Der Auftragnehmer bzw. dessen Subunternehmer verpflichten sich, die im Vertrag angeführten und vom Auftraggeber überprüften Flächen in der Zeit vom 01.November eines Jahres bis zum 31. März des nächsten Jahres (Sondervereinbarungen sind möglich) entsprechend den behördlichen Vorschriften nach Notwendigkeit und wirtschaftlicher Zumutbarkeit vom Schnee zu räumen und bei Glatteis zu bestreuen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine Saison, wenn er nicht zwei Monate vor Saisonbeginn per eingeschriebenem Brief beendet wird
- Sonderleistung: (Schneefall nach dem 31.März).
- Innenflächen (Hof, Wege zum Müllplatz, Behindertenparkplatz,).
- Haftung: Es besteht eine Haftpflichtversicherung.
- Entgeld: Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausmaß der witterungsbedingt anfallenden Arbeiten unabhüngig. Er besteht auch dann in vollem Umfang, wenn die Reinigungsarbeiten aus Umständen unterbleiben müssen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluß hat (z. B. Straßenbauarbeiten usw.).
- Vertragsverhältnis (Kündigungsfrist)
- Mündliche Nebenabreden
- Rechtsanwalt/Gerichtsstand
- Schlüsselverlust
- Gültigkeit der AGB
- Extremsituationen: Im Falle höherer Gewalt, z.B. Zusammenbruch des Individualverkehrs, extremen Schneemengen, Schneeverwehungen, andauernden gefrierenden Regen kann eine termingerechte Räumung nicht gewährleistet werden. Die vereinbarten Arbeiten werden spätestens 4 Stunden nach Normalisierung des Verkehrs, erforderlichenfalls in eingeschränktem Ausmaß,durchgeführt.